Erstes unverbindliches und kostenfreies Web-Meeting:
Im Rahmen der zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen EU-Ökodesign-Verordnung wird die Informationspflicht zum Führen eines sogenannten Digitalen Produktpasses gesetzlich verankert. Diese Pflicht wird alle unter die Ökodesignvorgaben fallenden Produkte betreffen, somit auch Elektro- und Elektronikgeräte. Der Digitale Produktpass soll in Zukunft allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette Informationen über die Ökodesigneigenschaften des Produktes liefern und speziell dem Endverbraucher helfen, eine fundierte Kaufentscheidung im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Produktes zu treffen.
Ende März 2022 wurden die Details des Gesetzgebungsverfahrens seitens der EU-Kommission vorgestellt. Zurzeit läuft das sogenannte EU-TRILOG-Verfahren, die Verordnung soll dann im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden.
Mit der Entscheidung zur Einführung des digitalen Produktpasses werden die betroffenen Unternehmen in den kommenden Jahren weitreichende neue Aufgaben und Pflichten rund um die Beschaffung, Pflege und Weitergabe und Nutzung von spezifischen Artikelstammdaten auferlegt bekommen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie
smartes Artikelstammdatenmanagement für den Digitalen Produktpass aber auch zur Erfüllung weiterer themenverwandter gesetzlicher Anforderungen genutzt werden kann? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Paragraph 3. 1 des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG) definiert Elektro- und Elektronikgeräte folgendermaßen:
"Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und
a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen;"
Die Definitionen für Elektro- und Elektronikgeräte gleichen sich in allen EU-Mitgliedsstaaten und finden ihre Grundlage in der EU-WEEE-Richtlinie. Nichtsdestotrotz ist die Zugehörigkeit eines Artikels zu den Elektro- und Elektronikgeräten und damit die Beurteilung der relevanten Rechtsfolgen (z.B. Melderelevanz für vorgezogene Recyclingkosten) in Einzelfällen nicht immer eindeutig.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie Sie mit unserer Hilfe Ihre europaweiten Verpflichtungen rund um die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektrogeräte sicherstellen und optimieren können? → dann kontaktieren Sie uns gerne
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein Ansatz, wonach die ökologische Verantwortung von Herstellern auf die Phase des Lebenszyklus eines Produkts ausgeweitet wird, die auf die Nutzung folgt und zu der das Recycling und die Entsorgung gehören. Die auf diese Art in die Verantwortung genommenen Unternehmen (neben Produzenten auch Händler und Importeure) finanzieren Recycling und Entsorgung über das Prinzip der vorgezogenen Recyclingbeiträge.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie Sie mit unserer Hilfe Ihre
europaweiten Verpflichtungen rund um die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektrogeräte sicherstellen und optimieren
können? →
dann kontaktieren Sie uns gerne
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie schafft einen allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Abfallbewirtschaftung in der EU. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Umwelt, menschliche Gesundheit und Ressourcen.
In ihr werden u. a. zentrale Rechtsbegriffe des Abfallrechts definiert und die fünf Stufen der Abfallhierarchie festgelegt: Vermeidung 🡪 Vorbereitung zur Wiederverwendung 🡪 Recycling 🡪 sonstige Verwertung 🡪 Beseitigung.
Die detaillierte Gesetzgebung für die verschiedenen Abfallströme ist hingegen in einzelnen EU-Richtlinien zu finden (insbesondere in der EU-WEEE-Richtlinie, der EU-Batterie-Richtlinie und der EU-Verpackungs-Richtlinie).
Die Abfallrahmenrichtlinie überlässt es den einzelnen Mitgliedstaaten, ob Sie für die Abfallbewirtschaftung das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung anwenden wollen. Im Bemühen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2018 u.a. dahingehend angepasst, dass die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet wurden sicherzustellen, dass „ökologisch modulierte Gebühren“ (siehe finanzielle Anreizsysteme) eingeführt werden, die Anreize für eine umweltfreundliche Produktgestaltung setzen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, welche
gesetzlichen Regelungen und Initiativen in Europa für Ihren Handel mit Elektrogeräten maßgeblich sind? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Im Jahr 2020 veröffentlichte die Kommission einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Dieser fordert u. a. eine bessere Produktgestaltung, die
Stärkung der Position von Verbrauchern sowie das Kreislaufprinzip in
Produktionsprozessen.
Der Plan
definiert Schlüsselziele bezüglich der Bekämpfung der Umweltverschmutzung und legt zur Zielerreichung eine umfassende Liste von Leitinitiativen vor. Zudem legt er fest, welche für die Zielerreichung relevanten europäischen Gesetzgebungen entsprechend überarbeitet werden müssen. Als Produkte, für die sofortige Maßnahmen ergriffen werden sollen, werden
Elektro- und Elektronikgeräte sowie Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie benannt. Ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans ist die „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“, die konkrete…
Der Aktionsplan schafft einen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik und schließt Maßnahmen in drei großen Bereichen ein: Förderung der nachhaltigen Produktgestaltung, Stärkung der Position von Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern sowie Förderung des Kreislaufprinzips im Produktionsprozess.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, welche
gesetzlichen Regelungen und Initiativen in Europa für Ihren Handel mit Elektrogeräten maßgeblich sind? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Die EU-Batterie-Richtlinie verbietet u. a. die Vermarktung bestimmter Batterien (oder Akkumulatoren), deren Quecksilber- oder Kadmiumgehalt einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Zudem wird eine hohe Sammel- und Recyclingquote für Altbatterien sowie eine bessere Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Batterien einbezogenen Akteure angestrebt. Dies beinhaltet auch das Recycling und die Entsorgung der Batterien (oder Akkumulatoren).
Das Ziel besteht darin, die Menge der insgesamt an in die Umwelt freigesetzten gefährlichen Stoffe, insbesondere Quecksilber, Kadmium und Blei, zu verringern. Dies soll erreicht werden, indem diese Stoffe durch Behandlung der Altbatterien wiederverwendet werden können. Dadurch wird der Ressourceneinsatz neuer Stoffe bei der Herstellung von Batterien reduziert.
Eine neue Batterie-Verordnung wurde bereits verabschiedet. Diese wird ab Februar 2024 sukzessive in Kratt treten und die bestehende Richtlinie sowie nationale Umsetzungen ablösen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie die Batterie-Richtlinie und deren nationale Umsetzungen sowie bald die Batterie-Verordnung Ihre
Informations- und Meldepflichten rund Ihren Handel mit Elektrogeräten vorgibt? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Das EU-Energielabel (auch EU-Energieverbrauchskennzeichnung genannt) wurde 1998 als eine Art Energieetikett eingeführt, um insbesondere Endverbraucher über die Energieeffizienz und den Energieverbrauch eines Produktes, v.a. im Vergleich zu Produkten der gleichen Produktgruppe zu informieren. Dabei werden die Produkte den Klassen von A bis G zugeordnet.
Die EU-Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen, während EU-Verordnungen für jede einzelne Produktgruppe die Details regeln. Für viele Elektro- und Elektronikgeräte ist das Energielabel bereits verpflichtend, so etwa für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschine und -trockner sowie elektrische Displays inklusive Fernsehgeräten.
Das EU-Energielabel ist das
Umweltlabel, das gemäß der Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes den höchsten Einfluss auf die Kaufentscheidung der Kunden hat.
Die EU-Ökodesign-Richtlinie hat hauptsächlich zum Ziel:
Die Richtlinie setzt dabei bereits in der Phase der Produktgestaltung an, da hier der Großteil der von Produkten ausgehenden Umweltwirkungen vorbestimmt wird.
Die konkreten (Ökodesign-) Anforderungen für die unterschiedlichen Produkte im Anwendungsbereich der Richtlinie werden in einzelnen verbindlichen Ökodesign-Produktverordnungen geregelt. Neben insbesondere Anforderungen bezüglich des Energieverbrauchs enthalten viele dieser Produktverordnungen mittlerweile auch Anforderungen an die Ressourceneffizienz und schreiben beispielsweise die Verfügbarkeit von bestimmten Ersatzteilen vor, was sich mit Anforderungen weiterer politischer Instrumente, wie dem
Reparierbarkeitsindex und der Einführung von
Bonus-Malus-Systemen deckt.
In Kürze wird diese Richtlinie durch die neue
Ökodesign-Verordnung abgelöst.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, welche
gesetzlichen Regelungen und Initiativen in Europa für Ihren Handel mit Elektrogeräten maßgeblich sind? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Die EU hat den Klimawandel und Umweltzerstörung als existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt ausgemacht. Der europäische Grüne Deal ist die Willensbekundung der EU, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu schaffen. Er wurde im Dezember 2019 erstmalig präsentiert und seitdem in zahlreichen Einzelschritten und Maßnahmen, etwa dem EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft konkretisiert. Als Hauptziele des Grünen Deals wurden ausgerufen, dass die EU:
Wollen Sie mehr darüber erfahren, welche
gesetzlichen Regelungen und Initiativen in Europa für Ihren Handel mit Elektrogeräten maßgeblich sind? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird die bestehende EU-Ökodesign-Richtlinie nicht nur ablösen, sondern schafft durch Ihren unmittelbar auf die Wirtschaftsakteure in den Mitgliedsländern wirkenden Zugriff zusammen mit ihnen ergänzenden Rechtsakten einen gleichzeitig bindenden und harmonisierenden Charakter. Inhaltlich weitet Sie die Ökodesignvorschriften von der vorherigen Konzentration auf Energieeffizienz und auf einzelne betroffene Produktbereiche weiter aus: Zum einen, in dem sie Standards setzt, Produkte nachhaltiger, zuverlässiger, wiederverwendbar, nachrüstbar und reparierbar zu gestalten; zum anderen, indem sie für wesentlich mehr Produkte als bisher Anwendung findet, u.a. für alle Elektro- und Elektronikgeräte. Fester Bestandteil der neuen EU-Ökodesign-Verordnung ist dabei die verpflichtende Einführung eines Digitalen Produktpasses aller in den Geltungsbereich der Verordnung gehörenden Produkte.
Ein die Gesetzesinitiative in den Jahren 2022 bis 2024 begleitender Arbeitsplan dient als operative Roadmap und beschleunigender Motor der Umsetzung. Die Verabschiedung der Verordnung ist in 2024 zu erwarten.
Die EU-Verpackungsrichtlinie hat hauptsächlich zum Ziel:
Aktuell arbeitet die EU an einer Ablösung der Verpackungsrichtlinie durch eine Verpackungsverordnung, deren Verabschiedung Ende 2023 geplant ist und mit deren Inkrafttreten 12 Monate später zu rechnen ist.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie die Verpackungs-Richtlinie, deren nationale Umsetzungen und die neue Verpackungs-Verordnung Ihre
Informations- und Meldepflichten rund Ihren Handel mit Elektrogeräten vorgibt? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Die EU-WEEE-Richtlinie (WEEE = waste electrical and electronic equipment) zielt darauf ab, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, indem sie eine nachhaltige Produktion und einen nachhaltigen Verbrauch fördert. Ziele sind:
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie die WEEE-Richtlinie und deren nationale Umsetzungen Ihre
Informations- und Meldepflichten rund Ihren Handel mit Elektrogeräten vorgibt? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Finanzielle Anreizsysteme (auch Bonus-Malus-Systeme genannt) sollen Anreize für die Herstellung von recyclingfähigen und umweltfreundlichen Produkten setzen und u. a. den Einsatz von Sekundärrohstoffen und nachwachsenden Rohstoffen fördern. Unternehmen der gesamten Liefer- (Wertschöpfungs-) Kette können von diesen Anreizsystemen profitieren, sofern sie im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung auch vorgezogenen Recyclingbeiträge zu zahlen haben.
In der aktuellen Fassung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird eine Differenzierung der von den betroffenen Unternehmen zu zahlenden Beiträge ausdrücklich gefordert. Die EU-Mitgliedsstaaten werden hier explizit in die Pflicht genommen:
"Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Beiträge ... soweit möglich für einzelne Produkte oder Gruppen ähnlicher Produkte differenziert werden, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit sowie des Vorhandenseins gefährlicher Stoffe[...]“ (Artikel 8a, Absatz 4 Buchstabe b).
Um von den finanziellen Anreizsystemen der Producer Compliance Schemes (PCS) zu profitieren, muss ein Unternehmen nachweisen können, dass bestimmte landes- und produktspezifische Kriterien erfüllt werden.
Finanzielle Anreizsysteme, die ein umweltfreundliches Produktdesign belohnen, gibt es nicht nur für Elektro- und Elektronikgeräte, sondern auch für Verpackungen sowie Batterien und Akkumulatoren. Aus diesem Grund gibt es bei vielen verkauften Artikeln daher auch gleich eine dreifache Möglichkeit, vorgezogene Recyclingkosten zu sparen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie Sie mit unserer Hilfe Ihre Mengenmeldungen optimieren können → dann kontaktieren Sie uns gerne
Die rechtlich bindende „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ ist ein wichtiger Bestandteil des
EU-Aktionsplanes zur Kreislaufwirtschaft. Die Initiative enthält/soll enthalten konkrete Regulierungsmaßnahmen für
Elektro- und Elektronikgeräte, damit die
Energieeffizienz, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Wartung,
Wiederverwendung und das Recycling der Geräte verbessert werden. Damit wird auch die Idee des Rechts auf Reparatur gestärkt.
Bei der Kreislaufwirtschaft handelt es sich um ein Wirtschaftssystem, in dem mithilfe von Wiederverwendung, Sharing, Reparatur, Umrüstung, Refabrikation und Recycling die Minimierung des Einsatzes von Ressourcen sowie der Abfall- und Emissionsmengen angestrebt wird. Dieses System ist die Alternative zum linearen Wirtschaftssystem.
Die Abfolge „Produzieren → Nutzen → Wegwerfen“, die kennzeichnend für ein lineares Wirtschaftssystem ist, wird in der Kreislaufwirtschaft durchbrochen. An ihre Stelle treten Produktionskreisläufe, bei denen so wenig wie möglich verloren geht und somit die Abfallmenge reduziert wird.
Unternehmen, die von der erweiterten Herstellerverantwortung betroffen sind, haben gesetzliche Meldepflichten einzuhalten. Die Unternehmen müssen den Producer Compliance Schemes der einzelnen europäischen Länder regelmäßig Information darüber übermitteln, welche Mengen und Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien/Akkus und Verpackungen sie in Verkehr bringen oder aber auch via Eigenrücknahme zurückgenommen haben.
Die Mengenmeldungspflicht ist aus mehreren Gründen wichtig:
Die Abgabe von Mengenmeldungen stellt heute eine sehr große Herausforderung für betroffene Unternehmen dar. Der Meldeprozess unterscheidet sich nicht nur von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, sondern sogar von PCS zu PCS innerhalb eines Mitgliedstaates erheblich. Es gibt beispielsweise Unterschiede in Bezug auf die zu meldenden Informationen, die Meldeformate, die Häufigkeit der Meldungen und die Art, wie die Meldungen an die PCS übermittelt werden müssen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie Sie mit unserer Hilfe
Ihre Mengenmeldungen optimieren können →
dann kontaktieren Sie uns gerne
Ein Producer Compliance Scheme (PCS) ist eine Organisation, die von der erweiterten Herstellerverantwortung betroffenen Unternehmen dabei hilft, insbesondere ihren gesetzlichen Rücknahmepflichten nachzukommen. Es wird alternativ auch von Compliance Scheme oder EPR Scheme oder Rücknahmeorganisationen gesprochen. Die meisten PCS kümmern sich vor allem um Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Verpackungen. PCS finanzieren sich durch die Zahlung der Mitglieder von Basis-Mitgliedsbeiträgen und mengenabhängigen sogenannten vorgezogenen Recyclingbeiträgen. Die Höhe der zu zahlenden Recyclingbeiträge ist auch abhängig davon, wie umweltfreundlich die Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Verpackungen konzipiert wurden (siehe auch finanziellen Anreiz-Systeme der Producer Compliance Schemes (Bonus-Malus-Systeme).
Häufig erfordert der Artikel-Länder-Mix eines Unternehmens, das mit Elektrogeräten handelt, eine Vielzahl passender PCS beizutreten, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Abgaben in Grenzen zu halten.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie Sie mit unserer Hilfe Ihre
europaweiten Verpflichtungen nachkommen und Ihre Meldungen für vorgezogene Recyclingkosten optimieren
können? →
dann kontaktieren Sie uns gerne
Es handelt sich beim Reparierbarkeitsindex um eine konkrete rechtliche Anforderung resultierend aus der EU-Grundidee eines Rechtes auf Reparatur, die bereits heute in einigen Ländern umgesetzt wurde oder zurzeit wird. Vorreiter in der Umsetzung sind hier insbesondere Frankreich und Spanien. In Deutschland ist in Kürze mit der Einführung eines solchen Indexes auf bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten zu rechnen: SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag das Recht auf Reparatur verankert, Bundesumweltministerin Steffi Lemke kündigte im Februar 2022 an, dass der Index nun entwickelt und eingeführt werden soll. Auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten wird er folgen.
Auf den Weg gebracht wurde bereits ein europaweites Reparierbarkeitslabel für Smartphones und Tablets ab voraussichtlich 2025.
Der Reparierbarkeitsindex ist dabei ein verpflichtendes Umweltlabel, das dem Kunden beim Kauf aufzeigt, wie gut der Artikel zu reparieren ist. Zum Erhalten des Labels in entsprechender Ausprägung muss ein Unternehmen bestimmte landes- und produktspezifische Kriterien erfüllen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, welche gesetzlichen Regelungen und Initiativen in Europa rund um die
Reparierbarkeit von Elektrogeräten für Sie wichtig sind? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Umweltlabel können in verpflichtende und freiwillige Label unterschieden werden. Sie dienen Verbrauchern als leicht erkennbares Kriterium zur Umweltverträglichkeit des Artikels. Sie genießen mittlerweile bei Endkunden einen hohen Stellenwert bei der Kaufentscheidung.
Umweltlabel berücksichtigen dabei meist übergreifende Kriterien zum Umweltschutz, beinhalten aber bei Elektro- und Elektronikartikeln auch die spezifischen Kriterien ähnlich oder gleich denen aus den melderelevanten Gesetzgebungen und Regularien. (siehe Bonus-Malus-Systeme)
Es gibt eine Vielzahl globaler (z.B. EPEAT), europäischer (z.B. das EU-Ecolabel), regionalspezifischer (z.B. NORDIC), nationaler (Blauer Engel in Deutschland) oder auch artikelgruppenspezifischer Label (z.B. TCO für Bildschirme, Notebooks) auf freiwilliger Basis. Verpflichtende Label sind insbesondere die EU-Energieverbrauch-Kennzeichnung und recht neu in einigen Ländern der Reparierbarkeitsindex.
Wollen Sie mehr darüber erfahren,
welche Umweltlabel für Sie verpflichtend oder von Interesse sein könnten? →
Kontaktieren Sie uns gerne
Vorgezogene Recyclingbeiträge sind Abgaben, die ein Unternehmen (neben Produzenten auch Händler und Importeure) für die Übernahme seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Entsorgung von Abfällen (gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung) an ein sogenanntes Producer Compliance Scheme zahlt. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt grundsätzlich von der Menge der in Verkehr gebrachten Produkte (und damit indirekt auch der Abfälle) ab. Dadurch, dass die Mitglieder der Producer Compliance Schemes zur Abgabe von Mengenmeldungen verpflichtet sind, werden die vorgezogenen Recyclingbeiträge in regelmäßigen Abständen individuell für die Mitglieder ermittelt und abgerechnet.
Hinsichtlich des Umgangs mit diesen Kosten unterscheiden sich die verschiedenen nationalen Gesetze in Europa erheblich. In einigen Länder (z. B. Frankreich) steht die Transparenz für den Verbraucher im Vordergrund und der vorgezogene Recyclingbeitrag für ein Produkt muss verpflichtend als sogenannte „visible fee“ auf der Rechnung ausgewiesen werden. In anderen Ländern wiederum (z. B. Deutschland) ist es ausdrücklich verboten, vorgezogene Recyclingkosten auf der Rechnung auszuweisen.
Wollen Sie mehr darüber erfahren, wie Sie mit unserer Hilfe Ihre
europaweiten Verpflichtungen nachkommen und Ihre Meldungen für vorgezogene Recyclingkosten optimieren
können? →
dann kontaktieren Sie uns gerne
Titel | Beschreibung |
---|---|
Aktionsbündnis “Right to Repair Europe” | Im News-Bereich dieser Website werden Beiträge rund um das Thema Recht auf Reparatur veröffentlicht. |
DBU Deutsche Bundesstiftung Umwelt | Die Website der DBU enthält u. a. eine Reihe von Umfrageergebnissen zu Umweltthemen, wie z. B. zur Einstellung der Befragten zur Kreislaufwirtschaft, Reparierbarkeit von Produkten und Recycling. |
EEB European Environmental Bureau | Die "LIBRARY" auf der Website enthält hunderte von EEB-Publikationen u. a. zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Chemikalien und Klima & Energie. Filterfunktionen ermöglichen eine gezielte Suche. |
EWRN European WEEE Registers Network | Die Website enthält Basisinformationen zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie in den einzelnen Ländern sowie eine Beschwerdemöglichkeit für Dritte für den Fall, dass ein Unternehmen seinen Registrierungspflichten nicht nachkommt. |
IEC Internationale Elektrotechnische Kommission | Die Website des IEC enthält Informationen über Internationale Normen und Standards der Elektrotechnik und Elektronik sowie Veröffentlichungen u. a. zu den Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. |
Website der EU-Kommission zu Waste and recycling | Die Website zu den Themen Abfall und Recycling informiert darüber, wie die EU-Abfallpolitik durch verschiedene Rechtsakte in die Praxis umgesetzt wird. |
Website der EU-Kommission zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft | Auf dieser Website stellt die EU-Kommission den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor. |
Website der EU-Kommission zum EU-Ecolabel | Auf dieser Website stellt die EU-Kommission das EU-Ecolabel vor. |
Website der EU-Kommission zum Vorschlag einer neuen Ökodesign-Verordnung | Auf dieser Website werden die neuesten rechtlichen Aktivitäten der EU vorgestellt, die zum Ziel haben, die Nachhaltigkeit von Produkten und deren umweltfreundliches Design noch stärker zu fördern und zu fordern. |
Website der EU-Kommission zu Energy efficient products | Um einen ersten Überblick über die Themen Ökodesign, Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung zu erlangen, kann diese Website der EU-Kommission genutzt werden. |
Website der EU-Kommission zur Energy efficient products | Informationen zum europäischen Grünen Deal (European Green Deal) sind Inhalt dieser Website der EU-Kommision. |
Website der Extended Producer Responsibility Alliance zum rechtlichen Hintergrund der erweiterten Herstellerverantwortung | Diese Website enthält zahlreiche Basisinformation über die Gesetzgebung für Verpackungen. Ein spezifisches Glossar erklärt die Begriffe, die im Rahmen dieser Gesetzgebung von Bedeutung sind. |
Website des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union zum Thema Umwelt | Auf dieser Website werden alle Veröffentlichungen der EU-Institutionen wie z. B. Richtlinien, Verordnungen und sonstige Rechtsakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. |
Website des EU-Parlaments zum Thema Kreislaufwirtschaft | Auf dieser Website wird das Konzept der Kreislaufwirtschaft erläutert und aufgezeigt, welchen Stellenwert das Thema für die EU hat. |
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH | Diese Website enthält Veröffentlichungen u. a. zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. |
Erstes unverbindliches und kostenfreies Web-Meeting
Gemeinsamer Blick auf
WEE Enable IT Consulting
Schneider und Schneider Integrierte Umwelt-Compliance- & IT-Beratung GbR
Hermann-Sprenger-Weg 31
45279 Essen
Vertreten durch:
Patrick Schneider
Christophe Schneider
Telefon: 0201-25905859
E-Mail: info@wee-enable-it.de
Gestaltung & Konzeption