„Crunch-Time“ im EU-Parlament zu Nachhaltigkeitsthemen

Ihr Team von WEE Enable IT Consulting • Apr. 25, 2024

Essen, den 25.04.2024


Überblick der neuen Gesetze mit großen Auswirkungen auf Produkt Compliance und neuen Anforderungen an Umwelt- & Nachhaltigkeitseigenschaften.

Diese Woche hat das EU-Parlament richtungsweisende Beschlüsse für die Umwelt-Compliance von Produkten getroffen: Neben der schon 2023 verabschiedeten Batterieverordnung werden die nun beschlossenen Verordnungen über Ecodesign (ESPR) und Verpackungen (PPWR) sowie die Richtlinie zum Recht auf Reparatur die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten und deren Verpackungen deutlich verändern und erhöhen.


Überblick über die nun beschlossenen Gesetze:


  • Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte:

 

WAS: Die Verordnung setzt verbindliche Leitplanken zur Einhaltung von Ökodesigneigenschaften (z.B. ökologische Fußabdrücke, Langlebigkeit, Ressourceneffizienz) sowie Performanceeigenschaften, definiert Informationspflichten wie insb. die verpflichtende Einführung eines Digitalen Produktpasses (DPP) und untersagt die Vernichtung neuer, unverkaufter Waren.


WANN: Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Sommer erfolgen detaillierte Aktionspläne & Durchführungsverordnungen zur konkreten Ausgestaltung der Ecodesign-Kriterien und des verpflichtenden DPP nach Produktgruppen.


 

  • Verpackungsverordnung:

 

WAS: Großes Ziel der Verordnung ist die Reduzierung von Verpackungsmüll und der dadurch entstehenden Umweltauswirkungen. Zudem sollen länderspezifische Vorschriften harmonisiert werden. Die Verordnung setzt bspw. verbindliche Ziele für die Verringerung des Verpackungsmülls und zur Wiederverwendung & Recyclingfähigkeit von Verpackungen, führt EU-weit verpflichtende Kennzeichnungs- & Informationspflichten ein, verbietet den Einsatz bestimmter Verpackungen und verpflichtet die Länder, Bonus-Malus-Systeme einzuführen.


WANN: Nach formeller Bestätigung des EU-Rates und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Sommer wird die Verpackungsverordnung bereits ab Herbst dieses Jahres gelten.



  • „Right2Repair“-Richtlinie

 

WAS: Die Richtlinie enthält Maßnahmen zur Erleichterung von nutzungsverlängernden Reparaturen. Es geht u.a. um verbesserte Informationspflichten der Hersteller über die Reparaturmöglichkeiten ihrer Produkte, eine einjährige Gewährleistung nach erfolgter Reparatur sowie die verpflichtende Einführung von Maßnahmen durch die Mitgliedsländer zur Förderung von Reparaturen (etwa die Ausgabe von Reparaturgutscheinen).


WANN: Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Sommer haben die Mitgliedsländer 2 Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu überführen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen.


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Ihr Team von WEE Enable IT Consulting

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